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LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 jug |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 ju
- LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 jug. 4202 Js 1085/19
- BGH, 13.04.2021 - 5 StR 29/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
Diese erfordert, dass über die jeder mit Gewalt verbundenen Nötigungshandlung immanenten Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Druckwirkung auf das Opfer sich gerade aus der stabilisierten Bemächtigungslage ergeben muss und der Täter gerade beabsichtigen muss, die so geschaffene Lage für weiteres erpresserisches Vorhaben auszunutzen (BGH NStZ-RR 2004, 333, 334). - BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
Weiterhin ist auch die von der Rechtsprechung geforderte sogenannte "stabile Zwischenlage", eine Stabilisierung der Beherrschungslage, eingetreten (BGHSt 40, 350 ff). - BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; …
Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
Dabei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen erpresserischen Menschenraub im Drei-Personenverhältnis handelt, bei dem weniger strenge Maßstäbe an die "stabile Zwischenlage" anzulegen sind (BGH NStZ 2002, 31; BGH NStZ 1999, 509). - BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99
"sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub
Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
Dabei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen erpresserischen Menschenraub im Drei-Personenverhältnis handelt, bei dem weniger strenge Maßstäbe an die "stabile Zwischenlage" anzulegen sind (BGH NStZ 2002, 31; BGH NStZ 1999, 509).