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   LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 jug   

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https://dejure.org/2020,73213
LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 jug (https://dejure.org/2020,73213)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2020 - 617a KLs 4/20 jug (https://dejure.org/2020,73213)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2020 - 617a KLs 4/20 jug (https://dejure.org/2020,73213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1 JGG, § 105 Abs 1 Nr 1 JGG, § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 25 Abs 2 StGB
    Erpresserischer Menschenraub in einem Drei-Personenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04

    Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
    Diese erfordert, dass über die jeder mit Gewalt verbundenen Nötigungshandlung immanenten Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Druckwirkung auf das Opfer sich gerade aus der stabilisierten Bemächtigungslage ergeben muss und der Täter gerade beabsichtigen muss, die so geschaffene Lage für weiteres erpresserisches Vorhaben auszunutzen (BGH NStZ-RR 2004, 333, 334).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
    Weiterhin ist auch die von der Rechtsprechung geforderte sogenannte "stabile Zwischenlage", eine Stabilisierung der Beherrschungslage, eingetreten (BGHSt 40, 350 ff).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
    Dabei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen erpresserischen Menschenraub im Drei-Personenverhältnis handelt, bei dem weniger strenge Maßstäbe an die "stabile Zwischenlage" anzulegen sind (BGH NStZ 2002, 31; BGH NStZ 1999, 509).
  • BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99

    "sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub

    Auszug aus LG Hamburg, 04.09.2020 - 617a KLs 4/20
    Dabei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen erpresserischen Menschenraub im Drei-Personenverhältnis handelt, bei dem weniger strenge Maßstäbe an die "stabile Zwischenlage" anzulegen sind (BGH NStZ 2002, 31; BGH NStZ 1999, 509).
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